§ 1 Unsere Angebote sind freibleibend. Sie gehen dem Empfänger nur aufgrund einer Anfrage oder eines uns erteilten Auftrages zu. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilte Auskünfte. Unser Bemühen ist es, so detaillierte Angaben wie möglich zu erhalten; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Zwischenverkauf-Vermietungen sowie -verpachtungen sind vorbehalten.
§ 2 Unsere Angebote und alle weiteren Informationen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt und unbedingt vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ist ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Nehmen Sie unsere Dienste in Anspruch - beginnend mit der Reaktion auf unsere Angebote - kommt ein Maklervertrag zustande. FÜR ALLE ANGEBOTE GILT AUFTRAGGEBER- UND AUFTRAGNEHMERSCHUTZ ALS VEREINBART. Sollte jedoch durch unbefugte Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande kommen, haftet der Empfänger für die Provision in vollem Umfang.
§ 3 Wird Ihnen in der Folge ein von uns angebotenes Objekt nochmals direkt oder durch Dritte angeboten, genügt die Mitursächlichkeit unseres Angebots für das Entstehen des Provisionsanspruchs. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass durch Nichtbeachten dieses Faktes, eventuell durch mehrere Makler Provisionsansprüche geltend gemacht werden können. Der Auftraggeber kann sich auf die Kenntnis über ein angebotenes Objekt nur berufen , wenn er dies dem Makler innerhalb von 5 Tagen nach Empfang des Angebotes mitteilt und dem Makler schriftlich bekannt gibt woher er die Kenntnis des Objekts erlangt hat. Erfolgt diese Information nicht, gilt der Nachweis des Objekts als von uns erbracht.
§ 4 Unsere Firma darf auch für die Gegenseite tätig werden.
§ 5 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
§ 6 Wird ein notariell abgeschlossener Vertrag rückgängig gemacht oder aufgehoben, wird unser Provisionsanspruch hiervon nicht berührt. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, ist der Vertragspartner der den Anfechtungsgrund liefert schadensersatzpflichtig.
§ 7 Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertrags- Bedingungen zu nennen. Bei Abschluss eines Vertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag verändert aber zu Bedingungen abgeschlossen wird, der die wirtschaftliche Identität des von unserem Kunden Erstrebten beinhaltet.
§ 8 Als Gerichtsstand für Vollkaufleute gilt der Sitz der Firma als vereinbart.
§ 9 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so sind dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Link zur EU-Schlichtungsstelle (lt. EU-Verordnung 524/2013)